Art. 13: Arbeitsgruppen
Zur Ausführung bestimmter Aufgaben kann der Vorstand Arbeitsgruppen einsetzen.
Art. 14: Mitgliederbeitrag
Die Mitglieder haben jährlich einen festen Mitgliederbeitrag zu entrichten.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung betreffend Mitgliederbeiträge sind integrierender Bestandteil dieser Statuten.