Art. 11: Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
- dem Präsidenten
- dem Kassier
- 3 – 5 weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Der Vorstand entscheidet alle Geschäfte, welche nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Seine Aufgaben umfassen im Wesentlichen die Organisation der Aktivitäten des EUFS. Der Vorstand vertritt das EUFS nach aussen und insbesondere gegenüber ESRI.
Art. 12: Rechnungsrevisor
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren einen Rechnungsrevisor. Er prüft die Rechnungsführung und erstattet zuhanden der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Bericht.