Art. 7: Ausschluss
Mitglieder, welche ihren Verpflichtungen gemäss Statuten nicht nachkommen oder welche den Interessen des EUFS zuwiderhandeln, können vom Vorstand ausgeschlossen werden. Dem Mitglied steht die Berufung an die nächste ordentliche Mitgliederversammlung zu. Ihr Entscheid ist endgültig.
Art. 8: Organe
Die Organe des EUFS sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der Rechnungsrevisor.