Art. 5: Eintritt/ Austritt
Mitglied wird man durch die Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung und die Entrichtung des Jahresbeitrages.
Der Austritt erfolgt mittels schriftlicher Mitteilung auf Ende des Geschäftsjahres.
Art. 6: Rechte
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die Mitglieder geniessen freien oder reduzierten Eintritt zu allen Veranstaltungen des EUFS.