Art. 3: Aufgabe
Um seine Ziele zu erreichen, sind insbesondere folgende Aktivitäten vorgesehen:
- Durchführung von Workshops und Meetings
- Behandlung von grösseren Fragekomplexen in speziellen Arbeitsgruppen
- Regelmässige Mitteilungen
- Betrieb einer Plattform für den Informationsaustausch
Art. 4: Mitgliedschaft
Jede Person, welche sich mit ESRI-Produkten beschäftigt, kann Mitglied des EUFS werden. Eine aktive Mitarbeit der Mitglieder wird erwartet.
Die EUFS kennt zwei Arten von Mitgliedern
- Einzelmitglied
- Kollektivmitglied.
Eine Firma, ein Amt bzw. eine Dienststelle der öffentlichen Verwaltung oder eine Abteilung bzw. Fachbereich einer Hochschule kann ein einzelnes Kollektivmitglied werden.